Die Förder­maß­nahmen im gewerb­li­chen Bereich für Unter­nehmen, Frei­be­rufler, Selbst­stän­dige usw. werden aktuell stetig über­ar­beitet und even­tuell auch neue Maßnahmen beschlossen. Hinsicht­lich sämt­li­cher Förder­mög­lich­keiten bitten wir Sie sich auch über die zentralen Infor­ma­ti­ons­seiten des Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­riums und des Hessi­schen Minis­te­rium für Wirt­schaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie des Hessi­schen Minis­te­rium für Finanzen und der WI-Bank zu informieren.

Aktu­elle Infor­ma­tionen zur Unter­stüt­zung von Unter­nehmen, Solo-Selbst­stän­digen und Kleinst­firmen mittels eines Zuschusses erhalten Sie über die Inter­net­seite des Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­riums und auf diesem Doku­ment (klicken zum Down­loaden)

Bürg­schafts­bank Hessen erwei­tert Angebot massiv

Wesent­li­cher Bestand­teil des Maßnah­men­pa­kets der Bundes­re­gie­rung sind neben der KfW auch die deut­schen Bürg­schafts­banken, die Ihnen in Verbin­dung mit Ihrer Haus­bank heraus­zu­le­gende Kredite besi­chern können. Nach­fol­gend erhalten Sie einen Über­blick der Maßnahmen, die von Seiten der Bürg­schafts­bank Hessen erfolgen, diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.

  1. Anhe­bung der Bürg­schafts­ober­grenze von 1,25 Mio. Euro
    auf 2,5 Mio. Euro
  2. Erhö­hung der Bürg­schafts­quote auf durch­gängig bis zu 80 % für Betriebsmittel
  3. Lauf­zeit der Bürg­schaft bis zu 8 Jahren möglich
  4. Verbes­se­rung der Bedin­gungen für Bürgschaften
    bis 250.000,- Euro (inkl. even­tuell bereits bestehendem Bürg­schafts­ob­ligo) im Rahmen der Express­bürg­schaft (hier klicken)

Die Rahmen­be­din­gungen der Bürg­schafts­ge­wäh­rung, wie bspw. bank­üb­liche Besi­che­rung und Kondi­tionen, bleiben gleich. Weiterhin verbürgen wir wie bisher ledig­lich neue Kreditvergaben.

Wir empfehlen den Unter­nehmen die früh­zei­tige Erstel­lung einer Liqui­di­täts­pla­nung für 2020 und bei entspre­chendem Finan­zie­rungs­be­darf eine früh­zei­tige Einbin­dung der Haus- und Bürg­schafts­bank. Das Unter­nehmen sollte dabei in den Jahren vor der Krise wirt­schaft­lich erfolg­reich gewesen sein.

Die Antrag­stel­lung erfolgt über die Haus­bank. Erfor­der­liche Prüfungs­un­ter­lagen haben wir in einer Check­liste zusammengefasst:

»> Check­liste „Corona-Krise“ hier herunterladen

Bei bestehenden Bürg­schafts­en­ga­ge­ments besteht die Möglich­keit, kurz­fristig eine Ausset­zung von Tilgungs­raten für verbürgte Kredite zu bean­tragen. Für eine schnelle und unkom­pli­zierte Bear­bei­tung der Anträge wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprech­partner oder unsere Corona-Hotline.

Um für Sie best­mög­lich tele­fo­nisch erreichbar zu sein, haben wir eine Corona-Hotline unter 0611/1507–77 geschaltet.

Darüber hinaus sind die Ihnen bekannten Ansprech­partner selbst­ver­ständ­lich auch per Mail erreichbar.

Weiterhin können Anfragen an uns auch über das neue Finan­zie­rungs­portal der Bürg­schafts­banken erfolgen.

Kapital für Klein­un­ter­nehmen (KfK)
Kleine Unter­nehmen im Bereich der gewerb­li­chen Wirt­schaft (einschließ­lich gewerb­lich tätiger Sozi­al­un­ter­nehmen) und frei­be­ruf­lich Tätige mit bis zu 25 Mitar­bei­tenden und 5 Mio. Euro Jahres­um­satz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Haus­bank um mindes­tens 50% aufge­stockt werden. Für dieses Förder­dar­lehen sind keine bank­üb­li­chen Sicher­heiten notwendig. Nähere Infor­ma­tionen dazu unter:
www.wibank.de/kfk

Grün­dungs- und Wachs­tums­fi­nan­zie­rung Hessen (GuW)
KMU mit bis zu 250 Mitar­bei­tern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förder­pro­gramm über ihre Haus­bank Betriebs­mit­tel­kre­dite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Infor­ma­tionen sind hier erhältlich:
www.wibank.de/guw 

Bürg­schaften
bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürg­schafts­quote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürg­schafts­bank Hessen in Zusam­men­ar­beit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürg­schaften für Kredite bis zu 312.500 Euro, die mit einer Bürg­schafts­quote von 80 Prozent besi­chert und bei Erfül­lung aller Krite­rien beson­ders schnell erteilt werden. Weitere Infos und Ihren jewei­ligen Ansprech­partner finden Sie hier:
www.bb‑h.de/kontakt/ 

Landes­bürg­schaften
Das Land Hessen über­nimmt in beson­deren Fällen Landes­bürg­schaften i. d. R. über 2,5 Mio. Euro. In Koope­ra­tion mit der Haus­bank kann dadurch sowohl die Finan­zie­rung von Inves­ti­tionen als auch die finan­zi­elle Über­brü­ckung von Liqui­di­täts­eng­pässen abge­si­chert werden. Weitere Infor­ma­tionen dazu unter:
www.wibank.de/landesbuergschaften 

Die Bürg­schafts­bank Hessen gehört der hessi­schen Wirt­schaft. Unsere Gesell­schafter sind Kammern und Verbände Hessens, dazu Insti­tute der Kredit- und Versi­che­rungs­wirt­schaft. Die Bürg­schafts­bank arbeitet wirt­schaft­lich, aber nicht primär gewinn­ori­en­tiert. Unsere Gesell­schafter bekommen keine Ausschüt­tungen, sondern bringen sich statt­dessen in unseren Gremien aktiv ein.

Bürg­schafts­banken gibt es in ganz Deutsch­land, jede ist für ein Bundes­land zuständig. Deswegen unter­stützen . wir ausschließ­lich Vorhaben in Hessen. Auf Bundes­ebene sind wir im Verband Deut­scher Bürg­schafts­banken (VDB) orga­ni­siert. Für unsere Garan­tien und Bürg­schaften bekommen wir Rück­bürg­schaften des Landes Hessen und der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land – eine ausge­zeich­nete Investition.